Altlasten
Altlasten – Betrifft mich das?
Tatsächlich kann das Thema Altlasten jeden Einzelnen betreffen. Vielleicht wohnen Sie in der Nähe eines alten Industriegebiets oder spazieren regelmäßig an einer ehemaligen Müllkippe vorbei. Altlasten sind häufig »unsichtbar« – aber ihre Folgen können spürbar sein.
Wenn Sie ein Grundstück kaufen möchten, sollten Sie sich zur Altlastenfreiheit informieren – zum Beispiel über das Sächsische Altlastenkataster bei der für Ihren Landkreis zuständigen Bodenschutzbehörde.
Als Altlast gelten Grundstücke, auf denen früher unsachgemäß mit Schadstoffen umgegangen wurde. Der Boden, das Grundwasser oder das Oberflächengewässer können dadurch belastet sein und eine Gefahr für Mensch und Natur darstellen. Typische Beispiele sind ehemalige Tankstellen, Chemiewerke oder auch stillgelegte Deponien.
Laut Bundes-Bodenschutzgesetz unterteilt man Altlasten in:
- Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind und
- Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und
- durch die schädlichen Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Solange eine Gefährdung durch eine Altlast nicht geklärt ist, spricht man von altlastverdächtigen Flächen. Fachleute untersuchen dann in mehreren aufeinanderfolgenden Stufen, ob Schadstoffe in die Umwelt gelangt sind bzw. nach wie vor gelangen – etwa über Boden, Wasser oder Luft. Erst danach wird nutzungsabhängig entschieden, welcher Handlungsbedarf (z. B. eine Sanierung) besteht. Besonders sensibel sind dabei Kinderspielplätze, Wohngebiete oder Kleingärten.
Diese Seite hilft Ihnen, das Thema besser zu verstehen: Was sind Altlasten? Wie erfolgt die Bewertung? Wie können Altlasten saniert werden? Welche Unterstützungs- und Auskunftsmöglichkeiten gibt es?
Kontakte bei Altlastenfragen
- Kontaktdaten für Altlastenauskünfte (*.pdf, 0,37 MB)
- Amt 24 – Beantragung von Altlastenauskünften
- Mögliche Förderprogramme zur Altlastensanierung
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 42: Boden, Altlasten
Antje Sohr
Telefon: 0351 8928-4201
E-Mail: Antje.Sohr@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de