Überwachung
Überwachungsmaßnahmen dienen dem Nachweis des Sanierungserfolges bzw. der Beobachtung der Gefährdungsentwicklung. Sie sind erforderlich um anforderungsgerechte Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen zu kontrollieren und ggf. anzupassen. Dabei kommen in der Regel eine Vielzahl von Erkundungs- und Monitoringmaßnahmen wie bspw. Probenahmen und Laboranalytik zum Einsatz.
Überwachungsmaßnahmen können sowohl innerhalb einer laufenden Altlastenerkundung/-sanierung als auch im Rahmen der Nachsorge notwendig werden.
- Handbuch zur Altlastenbehandlung Teil 10 - Überwachung (*.pdf, 4,09 MB) April 2024 (aktualisiert nach Novellierung BBodSchV vom 26.07.2021)
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 42: Boden, Altlasten
Sebastian Bröse
Telefon: 0351 8928-4212
E-Mail: Sebastian.Broese@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de