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Überwachung

Überwachungsmaßnahmen dienen dem Nachweis des Sanierungserfolges bzw. der Beobachtung der Gefährdungsentwicklung. Sie sind erforderlich um anforderungsgerechte Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen zu kontrollieren und ggf. anzupassen. Dabei kommen in der Regel eine Vielzahl von Erkundungs- und Monitoringmaßnahmen wie bspw. Probenahmen und Laboranalytik zum Einsatz.

Überwachungsmaßnahmen können sowohl innerhalb einer laufenden Altlastenerkundung/-sanierung als auch im Rahmen der Nachsorge notwendig werden.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Sebastian Bröse

Telefon: 0351 8928-4212

E-Mail: Sebastian.Broese@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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