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Sanierung

Wurde im Rahmen der Bewertung einer altlastenverdächtigen Fläche ein Sanierungsbedarf nach § 4 Abs. 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes festgestellt, erfolgt in der Phase der Sanierungsuntersuchung (SU) die Auswahl eines geeigneten Sanierungsverfahrens unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Es sind dabei Dekontaminationsmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen zu unterscheiden.

Eine Sanierung erfolgt nach einer SU und nach behördlicher Bestätigung des ausgewählten Sanierungsverfahrens bzw. eines Sanierungsplanes.

Überwachungsmaßnahmen dienen dabei dem Nachweis des Sanierungserfolges bzw. der Beobachtung der Gefährdungsentwicklung.

Eine Sonderform der Überwachung ist das sogenannte Monitored Natural Attenuation (kurz: MNA). Darunter sind Nachweis und Beobachtung der natürlichen Selbstreinigung eines kontaminierten Bereiches zu verstehen (im Anschluss an eine Teilsanierung oder statt einer aktiven Sanierung).

In der vorliegenden Bestandsaufnahme werden Praxisbeispiele der Altlastenbearbeitung aus den vergangenen zwei Jahrzehnten im Freistaat Sachsen dargestellt.

Das ursprünglich durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW veröffentlichte Material »Leistungsbuch Altlasten und Flächenentwicklung« (MALBO-Band 20) ist in einem länderübergreifenden Projekt unter der Leitung Nordrhein-Westfalens als internetbasiertes DV-Verfahren aufbereitet und aktualisiert wurden.

Das Leistungsbuch kann als Hilfsmittel für Kostenschätzungen und Kostenberechnungen bei Sanierungsuntersuchungen und Planungen sowie bei der Ausschreibung von Altlastensanierungs- und Flächenentwicklungsmaßnahmen genutzt werden.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Sebastian Bröse

Telefon: 0351 8928-4212

E-Mail: Sebastian.Broese@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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