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WRRL und Altlasten

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) trat am 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik in Kraft. Ziel ist es, den »guten Zustand« aller Grund- und Oberflächenwasserkörper hinsichtlich ihrer Güte und Menge durch geeignete Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne bis zum Jahr 2027 zu erreichen.

Im Freistaat Sachsen sind keine Grundwasserkörper durch die Beeinflussung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen im »schlechten chemischen Zustand«.

Im Bereich der Oberflächenwasserkörper sind 16 Fließgewässerwasserkörper auf Grund von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen belastet. Dazu finden Sie hier Karten für den gesamten Freistaat Sachsen sowie zu den vier verschiedenen Regionalen Arbeitsgruppen »Elbe«, »Mulden«, »Weiße Elster« und »Schwarze Elster, Spree, Lausitzer Neiße«.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Peggy Kahl

Telefon: 0351 8928-4202

E-Mail: Peggy.Kahl@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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