Hauptinhalt

Altlasten

Altlasten – Betrifft mich das?

/
(© LfULG, Antje Sohr)

Sanierung mittels Oberflächenabdeckung auf einem Altstandort.

Blick auf eine Sanierung einer Altlast mittels Oberflächenabdeckung
/
(© LfULG, Sabine Gruhne)

Altablagerung

Blick auf eine Altlast am Rand eines Teiches.
/
(© LfULG, Peggy Kahl)

Altstandort

Blick auf eine Altlast in Dresden Klotzsche.
/
(© LfULG, Peter Börke)

Altstandort

Blick auf das Steinkohlenmahlwerk in Hohndorf.

Direkt kann Sie das Thema Altlasten betreffen, wenn Sie in unmittelbarer Nachbarschaft einer solchen Fläche wohnen oder wenn Sie ein Grundstück kaufen wollen, auf der sich möglicherweise eine Altlast befindet. Dann sollten Sie auf die Altlastenfreiheit im Kaufvertrag achten, eine Auskunft aus dem Sächsischen Altlastenkataster bei der zuständigen Bodenschutzbehörde anfordern und ggf. entsprechende Prüfungen zur Begrenzung der finanziellen Risiken vornehmen. Wichtige Aspekte für Eigentümer von Altlasten sind beispielsweise die Entsorgungskosten von belasteten Böden, mögliche Förderprogramme zur Altlastensanierung oder auch Nutzungseinschränkungen. Indirekt können Sie in Ihrem näheren oder weiteren Umfeld auf Altlasten treffen, z. B. in Gestalt von alten Industriekomplexen, Müllkippen, aktuellen Sanierungsbaustellen oder eben doch ganz »unsichtbaren« Altlastverdachtsflächen. Typische Beispiele sind alte (stillgelegte) chemische Reinigungen, Tankstellen oder Gaswerke.

Was sind Altlasten?

Als Altlast wird eine Fläche bezeichnet, die aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit Schadstoffen in der Vergangenheit heute Probleme bereitet. Sie ist durch eine Verschmutzung des Bodens oder auch von Gewässern charakterisiert, die eine Gefahr für Mensch und Natur darstellt. Dies kann auch eine Einschränkung in der Nutzbarkeit von Grundstücken und bedeutende finanzielle Belastungen verursachen.

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz gelten als Altlasten:

  • Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind und
  • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Solange eine Gefährdung durch Altablagerungen bzw. Altstandorte nicht geklärt ist, spricht man zunächst von altlastverdächtigen Flächen. Um zu ermitteln, ob von den Flächen eine Gefahr ausgeht, bedarf es mehrerer Untersuchungsstufen, bei denen die Ausbreitung von Schadstoffen über Boden, Wasser oder Luft verfolgt wird. Nach jeder Untersuchungsstufe wird festgelegt, ob und ggf. welcher Handlungsbedarf besteht. Diese Bewertung ist nutzungsabhängig, sensibel sind dabei insbesondere Kinderspielflächen und Wohngebiete, aber auch Kleingartenanlagen.

Hat sich im Laufe der Erkundungsstufen herausgestellt, dass es sich um eine Altlast handelt, ist die Gefahr durch eine Sanierung zu beseitigen. Das geschieht durch Entfernen der Schadstoffe oder Unterbrechung der Ausbreitungswege. Sanierte Altlasten sind meist nicht mehr als solche zu erkennen. Nachnutzungen erfolgen oft durch neue Gewerbe- oder Industrieanlagen, aber beispielsweise auch durch Solaranlagen oder neue Wohnbebauungen.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Antje Sohr

Telefon: 0351 8928-4200

E-Mail: Antje.Sohr@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang