weiterführende Fachinformationen
Die Altlastenbehandlung erfolgt systematisch, d. h. entsprechend einem Stufenschema (siehe Regelablauf unten).
Dazu gehören:
- die Erfassung der altlastverdächtigen Flächen (Erhebung und historische Erkundung),
- die Untersuchung, Bewertung und Gefährdungsabschätzung (orientierende und Detailuntersuchung), sowie
- bei festgestelltem Sanierungsbedarf die Planung und Durchführung einer Sanierung mit einer anschließenden Erfolgskontrolle und ggf. Nachsorgemaßnahmen.