Erfassung - Erkundung - Bewertung
Nach der Erfassung einer altlastverdächtigen Fläche ist im Rahmen der in der BBodSchV geregelten Untersuchungen festzustellen, ob eine Altlast gem. § 2 Abs. 5 BBodSchG vorliegt und ob Maßnahmen nach § 2 Abs. 7 oder 8 BBodSchG erforderlich sind.
Zur Bewertung der Untersuchungsergebnisse sind die in Anhang 2 der BBodSchV aufgeführten Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte anzuwenden. Ergänzend können bundesweit anerkannte Prüfwertvorschläge und weitere fachliche Orientierungswerte herangezogen werden.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 42: Boden, Altlasten
Ulrike Menzel
Telefon: 0351 8928-4209
E-Mail: Ulrike.Menzel@smekul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de