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Sanierung – Überwachung – MNA

Wurde im Rahmen der Bewertung einer altlastenverdächtigen Fläche ein Sanierungsbedarf nach § 4 Abs. 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes festgestellt, erfolgt in der Phase der Sanierungsuntersuchung (SU) die Auswahl eines geeigneten Sanierungsverfahrens unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Es sind dabei Dekontaminationsmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen zu unterscheiden.

Eine Sanierung erfolgt nach einer SU und nach behördlicher Bestätigung des ausgewählten Sanierungsverfahrens bzw. eines Sanierungsplanes.

Überwachungsmaßnahmen dienen dabei dem Nachweis des Sanierungserfolges bzw. der Beobachtung der Gefährdungsentwicklung.

Eine Sonderform der Überwachung ist das sogenannte Monitored Natural Attenuation (kurz: MNA). Darunter sind Nachweis und Beobachtung der natürlichen Selbstreinigung eines kontaminierten Bereiches zu verstehen (im Anschluss an eine Teilsanierung oder statt einer aktiven Sanierung).

Informationen zum Forschungsvorhaben "Abschätzung der Sanierungsdauer"

Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurden Excel-Tools zur Abschätzung der Altlastensanierungsdauer für ausgewählte Grundwasser- und Bodenluftsanierungen entwickelt.
Der zugehörige Handlungsleitfaden enthält Informationen zu den Einflussfaktoren auf die Sanierungsdauer sowie zum Aufbau und der Funktion der jeweiligen Module der Tools.
Das Ziel ist eine nachvollziehbare Abschätzung der Sanierungsdauer, die sich an bestehenden Grundsätzen und Erfahrungen orientiert und wissenschaftliche Ansätze beinhaltet.
Der Leitfaden richtet sich an Vollzugsbehörden und an Altlastensanierungen beteiligte Fachleute.

Hinweise:

Es ist die Excel-Programmversion 16 oder neuer erforderlich! Unter früheren Excel-Versionen sind die Tools nicht lauffähig.

Die Funktionsfähigkeit der Excel-Tools wurde anhand ausgewählter Sanierungsfälle validiert, dennoch konnten im Rahmen des Forschungsvorhabens nicht sämtliche Anwendungsfälle getestet werden wodurch es vereinzelt zu Fehlern bei der Berechnung der Sanierungsdauer kommen kann. Die Tools stellen kein rechtlich verbindliches Mittel zur Berechnung der Sanierungsdauer dar sondern bieten lediglich eine näherungsweise Abschätzung der Sanierungsdauer zur Prüfung von Modellergebnissen und Schärfung von Erfahrungswerten.

Sollten Programm- oder Logikfehler bei der Nutzung der Tools auftreten, bitten wir Sie uns diese per E-Mail mitzuteilen. Auch bei sonstigen Fragen zum Handlungsleitfaden oder den Excel-Tools, richten Sie Ihre Anfragen bitte schriftlich per E-Mail an sebastian.broese@smekul.sachsen.de.“

 

Weitere Informationen

weitere Materialien

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine Substanzklasse von mehreren 100 Einzelverbindungen. Die Verbindungen bestehen aus miteinander verbundenen aromatischen Benzolringsystemen. PAK entstehen bei der Erhitzung bzw. Verbrennung von organischen Materialien unter Sauerstoffmangel (unvollständige Verbrennung).

PAK liegen in der Umwelt immer als PAK-Gemische vor. Analytisch erfasst und aufsummiert werden, stellvertretend für die ganze Stoffgruppe, die 16 so genannten ‚EPA-PAK’ (PAK16).

In der aktuellen BBodSchV (2021) sind Prüfwerte für die Gruppe der PAK16 mit Benzo(a)pyren (BaP) als Bezugssubstanz für PAK-Gemische festgelegt. Die Verwendung der Prüfwerte von BaP als Bezugssubstanz in der BBodSchV (2021) unterscheidet sich damit grundlegend von der bisherigen Anwendung der Prüfwerte von BaP als Einzelsubstanz in der bisherigen BBodSchV (1999).

Die Höhe der Prüfwerte kann daher nicht miteinander verglichen werden.

Die PAK-Prüfwerte dürfen nur dann zur Beurteilung herangezogen werden, wenn im Ergebnis der in der PAK-Arbeitshilfe erläuterten beiden Prüfschritte sichergestellt ist, dass das zu bewertende PAK-Gemisch die typische, der Ableitung der Prüfwerte zugrunde liegende, PAK-Zusammensetzung aufweist.

Analytisch ist daher nicht nur der Wert für BaP auszuweisen, sondern das gesamte Spektrum der PAK16 zu bestimmen.

Die PAK-Arbeitshilfe des LfULG „Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch“ erläutert die Vorgehensweise bei der Bewertung von PAK-Gemischen sowohl in der orientierenden Untersuchung, als auch in der Detailuntersuchung.

Unter der Bezeichnung poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen (per- and polyfluoroalkyl substances, kurz PFAS) werden organische Verbindungen mit vollständig (per-) oder teilweise (poly-) fluorierten aliphatischen Kohlenstoffketten mit einer funktionellen Gruppe zusammengefasst. Bekannt sind mehrere tausend Einzelverbindungen. Sie alle kommen natürlich in der Umwelt nicht vor, sondern sind ausschließlich anthropogenen Ursprungs.

Seit einigen Jahren werden zunehmend Schadensfälle und Verunreinigungen durch PFAS in Boden und Gewässern bekannt. Die Umweltministerkonferenz beschloss Ende 2016, dass Bund und Länder einheitliche Vorgaben für die Bewertung und Sanierung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltiger Materialien erarbeiten.

Mit Erlass vom 25. Mai 2022 hat das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft den Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur PFAS-Bewertung, Stand 21. Februar 2022, sowie eine fachliche Handlungsanleitung des LfULG zum Umgang mit PFAS, Stand 29. März 2022, den sächsischen Bodenschutzbehörden zur Anwendung im Vollzug empfohlen.

Der Leitfaden des Bundes enthält Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials.

 Die Handlungsanleitung des LfULG informiert kurz über Untersuchungsstrategien und Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes und der Altlastenbearbeitung unter Verweis auf umfangreiche weiterführende Quellen.

Im Rahmen der einzelfallbezogenen abschließenden Gefährdungsabschätzung sind für das Schutzgut »Mensch« u. a. die maßgeblichen standortspezifischen Expositionsbedingungen wie Mobilität und Verfügbarkeit der Schadstoffe oder Intensität und Art der Nutzung im konkreten Fall zu prüfen und zu bewerten. Mit der im Auftrag des Altlastenausschusses (ALA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms (LFP) erstellten Arbeitshilfe steht den zuständigen Behörden eine bundesweit anerkannte fachliche Hilfestellung zur Durchführung von Expositionsabschätzungen bzw. für die Beurteilung entsprechender gutachterlicher Leistungen von Sachverständigen zur Verfügung.

Die Arbeitshilfe ist als fachliche Empfehlung zur Anwendung in den Ländern und auf der LABO-Homepage veröffentlicht unter:  

Der Altlastenausschuss (ALA) der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat die folgenden »Arbeitshilfen Qualitätssicherung« entwickelt.

In der vorliegenden Bestandsaufnahme werden Praxisbeispiele der Altlastenbearbeitung aus den vergangenen zwei Jahrzehnten im Freistaat Sachsen dargestellt.

Das online-Recherchetool »BEAST« gestattet den Nutzern eine Suche nach möglichen Reinigungs- und Sanierungsverfahren im Bergbau- und Altlastenbereich.

Das ursprünglich durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW veröffentlichte Material »Leistungsbuch Altlasten und Flächenentwicklung« (MALBO-Band 20) ist in einem länderübergreifenden Projekt unter der Leitung Nordrhein-Westfalens als internetbasiertes DV-Verfahren aufbereitet und aktualisiert wurden.

Das Leistungsbuch kann als Hilfsmittel für Kostenschätzungen und Kostenberechnungen bei Sanierungsuntersuchungen und Planungen sowie bei der Ausschreibung von Altlastensanierungs- und Flächenentwicklungsmaßnahmen genutzt werden.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Sebastian Bröse

Telefon: 0351 8928-4212

E-Mail: Sebastian.Broese­@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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