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Flächeninanspruchnahme – Was ist das?

Haben Sie sich schon einmal darüber gewundert, warum ein versiegelter Parkplatz besonders im Sommer so viel heißer als der Garten ist? Haben Sie schon einmal beobachtet wie das Regenwasser auf versiegelten Flächen wild zusammenläuft und sich ganze Seen darauf bilden? Anworten werden im Folgenden angerissen.

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(© LfULG, Bernd Siemer)

Bau eines Werksgeländes.

Das Bild zeigt den Bau eines Werksgeländes.
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(© LfULG, Bernd Siemer)

Unverbrauchte Fläche.

Das Bild zeigt eine unverbrauchte Fläche.
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(© LfULG, Bernd Siemer)

Entstehendes Wohngebiet.

Das Bild ein neu entstehendes Wohngebiet.

Fläche wird nicht »verbraucht«, Fläche wurde und wird neu in Anspruch genommen. Unter Flächeninanspruchnahme wird die Umwandlung insbesondere von landwirtschaftlichen oder naturbelassenen Flächen in »Siedlungs- und Verkehrsflächen« verstanden. Damit ist einerseits Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche und natürlichen Lebensräumen, andererseits eine Erweiterung von Siedlungs- und Verkehrsflächen verbunden. Flächeninanspruchnahme ist nicht gleichzusetzen mit Bodenversiegelung. Die Schaffung eines Neubaugebietes am Stadtrand beispielsweise ist eine Flächenneuinanspruchnahme. Die Böden dieses Neubaugebietes sind jedoch nicht alle versiegelt, denn ein Teil der Bodenfläche wird als z. B. Garten genutzt.

Bodenversiegelung ist ein mehr oder weniger vollständiges Abdecken und Austausch des natürlichen Bodens durch Baumaterialien. Im Zentrum von Städten kann die Bodenversiegelung große Flächenanteile betreffen und bis zu 100 Prozent betragen. Es gibt damit kaum Boden, der Wasser aufnehmen und wieder abgeben kann und auch kaum eine kühlende Verdunstungsleistung. Stattdessen speichern die Baumaterialien die auftreffende Sonnenenergie und geben sie als Wärme an die Stadtatmosphäre ab. Es heizt die Stadtatmosphäre dadurch auf, ein sogenanntes Stadtklima entsteht. Extrem heiße und trockene Tage während sommerlicher Hochdruckwetterlagen kennzeichnen diese Klimaausprägung in größeren Städten. 

Wenn eine Flächenneuinanspruchnahme im Einzelfall unvermeidbar ist, muss der Eingriff in den Boden und damit eine Verschlechterung/Verlust der Bodenfunktionen minimiert werden. Das Schutzgut Boden ist bei Bauplanungs- und Zulassungsverfahren i.d.R. erheblich betroffen. Die damit verbundenen Baumaßnahmen können bis zu einem Totalverlust der Bodenfunktionen führen. Bei der in Sachsen nach wie vor hohen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr führt dies zu einem ständigen Rückgang an Böden mit hohen Erfüllungsgraden der verschiedenen Bodenfunktionen. Vor diesem Hintergrund stellt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) mit den »Checklisten Schutzgut Boden für Planungs- und Zulassungsverfahren« eine bundeseinheitliche Arbeitshilfe zur Verfügung. Ziel der Checklisten ist es, den vorsorgenden Bodenschutz auf den verschiedenen Ebenen der Planungs- und Zulassungsverfahren zu strukturieren und zu stärken, siehe Checklisten und Seminare dazu.
Die Bodenkundliche Baubegleitung ist dabei ein wichtiger Teil des Bodenschutzes beim Bauen, siehe Seminare Bodenkundliche Baubegleitung.

Die Entwicklung der Flächenneuinanspruchnahme ist eine Umwandlung von naturnahen Böden in Flächen für Siedlungs-, Verkehrs-, Erholungs- und Gewerbeflächen. Sie nimmt im Freistaat Sachsen wie im gesamten Bundesgebiet weiterhin zu.

  • Die in der Landestatistik geführte Siedlungs- und Verkehrsfläche erreicht im Jahr 2021 2520 km². Dies entspricht 13,7% der Landesfläche. Im Zeitraum 2012 – 2021 ist die erfasste Siedlungs- und Verkehrsfläche um 193,4 km² angewachsen.
  •  In Sachsen existiert eine bauliche Bodeninanspruchnahme von 6,3 Hektar pro Tag (Statistisches Landesamt Sachsen, 2021), jeden Tag! Das sind 63.000 Quadratmeter Bodenfläche die durch neue Bebauungen und Bodenversiegelungen verloren gehen.
     
  • Der IÖR-Monitor (s.u.) errechnet im Jahr 2021 eine höhere Siedlungs- und Verkehrsfläche von 2600 km². Dies entspricht 14,3% der Landesfläche.
     
  • Der mittlere Bodenversiegelungsgrad des Freistaates Sachsen im Jahr 2021 beträgt 10,7% der Landesfläche. 198.073,2 Hektar Bodenfläche sind in Sachsen versiegelt! LfULG 2021.

Entwicklungsdiagramm für Sachsen

Die Grafik zeigt die Flächenneuinanspruchnahme im Freistaat Sachsen
Flächenneuinanspruchnahme SuV im Fünfjahresmittel.  © Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (leicht geändert). Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung (IÖR-Monitor)

Ein direkter Zugriff auf die Seite https://monitor.ioer.de/?rid=3409 (bitte verwenden Sie einen geeigneten Browser) ermöglicht eine Sicht auf die Flächenneuinanspruchnahme der jeweiligen Landkreise. Die Karte stellt die räumlich unterschiedlichen Größenordnungen der Flächenneuinanspruchnahme heraus.

Das Diagramm des IÖR zeigt die Flächenneuinanspruchnahme im Freistaat Sachsen durch Siedlungs- und Verkehrsflächen im Zeitraum 2011 bis 2019 im Mittelwert der jeweils 5 zurückliegenden Jahre. Der letzte Punkt der Kurve besagt, dass zwischen 2016 und 2021 die tägliche Flächenneuinanspruchnahme mit zuletzt 3,6 Hektar pro Tag noch weit über dem Nachhaltigkeitszielwert der Landesregierung von < 2 Hektar pro Tag lag.

Weitere Informationen zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Sachsen stellt das Statistische Landesamt Sachsen zur Verfügung. Unter der Adresse https://www.statistik.sachsen.de/Kreistabelle/servlet/AbcServlet?Jahr=2021 werden die Regionaldaten des Landesamtes erreicht. Unter dem Reiter „Flächennutzung“ ist die Siedlungs- und Verkehrsfläche für den jeweiligen Landkreis bzw. den Freistaat Sachsen abfragbar. Die statistischen Jahrbücher des Landesamtes für Statistik geben darüber hinaus Auskunft über die Entwicklung der Flächennutzung. Im Kapitel IX »Land- und Forstwirtschaft« wird unter »Flächennutzung« über die jeweilig erfasste Siedlungs- und Verkehrsfläche berichtet.

2002 hat die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel vorgegeben, die tägliche Neuinanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Im Rahmen der Neuauflage 2016 wurde zudem das Ziel formuliert, den Zuwachs bis zum Jahr 2030 auf „weniger als 30 Hektar“ zu begrenzen.

In Sachsen existierte ein eigenes, mit dem Ziel des Bundes korrespondierendes »Flächensparziel«. Die Landesregierung hatte bereits im Jahr 2009 beschlossen, die Flächenneuinanspruchnahme im Freistaat Sachsen auf < 2,0 ha/Tag bis zum Jahr 2020 zu reduzieren. Das Ziel wurde nicht erreicht. Aktuell liegt die tatsächliche Flächenneuinanspruchnahme oberhalb dieses Zielwertes.

Die unterschiedlichen Auswertungen machen deutlich: Die Ressource Boden und seine natürlichen Funktionen sind durch Bauprozesse flächenhaft belastet. Die voranschreitenden Flächenneuinanspruchnahmen verursachen hohe Verluste an natürlichen Bodenfunktionen. Die Wasserrückhaltung des Bodens schwindet. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit nimmt ab. Landwirtschaftliche Nutzflächen werden zugunsten der Ausdehnung der Siedlungs- und Verkehrsflächen reduziert. Innerorts sind ähnliche Inanspruchnahmen feststellbar. Die Grünflächen in den Städten schwinden und die Verdichtung wächst. Damit verringern sich die natürlichen Wasserrückhaltefunktionen und die Verdunstungseigenschaften der Böden. Tag für Tag werden in der Bundesrepublik Deutschland ungefähr 600.000 Quadratmeter Boden neu beansprucht. Die derzeit in Deutschland vorhandene Siedlungs- und Verkehrsfläche ist etwa so groß wie die Bundesländer Thüringen, Schleswig-Holstein, Saarland, Berlin, Hamburg und Bremen zusammen. Geht die Flächeninanspruchnahme so weiter, wird bis Ende des Jahres 2032 zusätzlich noch die gesamte Fläche des Bundeslandes Sachsen hinzukommen.

Die Verluste der Bodenfunktionen werden in Zusammenhang mit dem Klimaschutz und den Klimafolgen besonders sichtbar. Zunehmende Temperaturen und lokale Hochwasser treten auf und verursachen große Schäden. Den Verlust der Regelungen durch natürliche Bodenfunktion wird durch technische Regelungen versucht »auszugleichen«. Weitere Abgrabungen und bauliche Inanspruchnahmen sind jedoch oftmals die Folge des technischen Ausgleichs. Der geschaffene »Ausgleich« ist oft nur wenig effektiv für das Schutzgut Boden und durch die technische Gestaltung nur preisintensiv zu unterhalten.

Neben einer Berücksichtigung von Beeinträchtigung und Zerstörung der natürlichen Umweltressourcen und Bodenfunktionen stellen sich auch wirtschaftliche und soziale Forderungen nach einer Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme. Immer weniger werdende Menschen in Sachsen müssen die Unterhaltungskosten der wachsenden Bebauungen und Infrastrukturen leisten. Die »Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme« hat im Freistaat Sachsen eine hohe Bedeutung.

Bodenversiegelung bzw. Flächenverbrauch mindern die Funktionsfähigkeit der Böden. Dazu gehören Funktionen wie Speicherung und Rückhaltung von Niederschlagswasser, natürliche Bodenfruchtbarkeit und der Rückhalt von Schadstoffen. Pflanzen, Tiere und Bodenorganismen verschwinden weitgehend oder sie werden ersetzt. Die Bodenfläche ist einem anderen, zumeist technischen Anspruch unterworfen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die natürlichen Bodenfunktionen auch auf einer Baustelle zumindest teilweise zu erhalten, indem bauliche Maßnahmen und das Befahren nur auf die notwendigen Stellen des Bauprozesses gelenkt werden.

  • Verlust von wertvollem fruchtbaren Boden und Bodenmaterial
  • Lebensraumverlust für Pflanzen und Tiere
  • Verlust von Naturraum für die Erholung
  • Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Aufheizung der Stadtluft durch Überwärmung infolge Versiegelung
  • Verminderung der Versickerung von Niederschlägen im Boden und damit einhergehende Überschwemmungsgefahr
  • Absenkung der Bodenfeuchte
  • Landschaftszerschneidung durch Siedlungen und Straßen

Was kann getan werden?

  • flächensparendes Bauen
  • Bündelung der Infrastruktur
  • Flächenrecycling
  • Ausgleichsflächen

Flächensparen geht uns alle an!

Die Flächenneuinanspruchnahme wird durch den soziodemographischen Wandel, den Wandel der Lebensstile und Lebensentwürfe sowie die technischen und infrastrukturellen Entwicklungen stark beeinflusst. Insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung wird ein Großteil von Flächen neu in Anspruch genommen.

Dieser »Flächenverbrauch« und seine Begleiterscheinungen bei gleichzeitiger Brachflächen Problematik wirken sich sowohl auf den Naturhaushalt als auch sozioökonomisch aus. Die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme ist daher ein umwelt-, finanz- und raumordnungspolitischer Schwerpunkt und gilt als zentrales Ziel einer Politik der nachhaltigen Entwicklung auch zum Schutz der natürlichen Ressource Boden.

Mit einer großzügigen Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke sind weitreichende negative Folgen für das Schutzgut Boden verbunden. Essentielle Bodenfunktionen, wie die Regelung von Wasser- und Stoffkreisläufen werden beeinträchtigt bzw. gehen verloren. Für Siedlungs- und Verkehrsflächen muss eine technische Infrastruktur geschaffen werden, die neben den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung weitere Beeinträchtigungen für den Boden verursacht. Besonders betroffen sind Kommunen, wenn ihre Bevölkerungszahl sinkt und damit zahlreiche Wohnungsleerstände sowie Brachflächen entstehen.

Die Flächenneuinanspruchnahme geht vorwiegend zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Flächen, die somit für die Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Das LfULG empfiehlt für einen nachhaltigeren Umgang mit den Ressourcen Boden und Fläche den Aufbau von kommunalen und regionalen Flächenmanagement Tools.

Das LfULG stellt ein Flächenmanagement Tool zum Download zur Verfügung. Es können u.a. die innerörtlichen Entwicklungspotenziale erfasst und bewertet werden.

Ein Tool zur Ableitung der Folgekosten der Flächenneuinanspruchnahme wird zum Download angeboten. Das Tool ermöglicht im Vorfeld der Flächenneuinanspruchnahme bereits die Folgekosten zu evaluieren. Es sind sächsische Kostenfakten integriert.

Mit Checklisten Bodenschutz für Planungs- und Zulassungsverfahren soll der vorsorgende Bodenschutz auf den verschiedenen Planungsebenen strukturiert angegangen werden. Die Checklisten finden Sie hier.

Die Flächenneuinanspruchnahme ist nicht gleichzusetzen mit der Boden- bzw. Flächenversiegelung. Das LfULG hat aus diesem Grund den Versiegelungsgrad der Bodenflächen Sachsens erhoben. Die Informationen zum Versiegelungsgrad der Bodenflächen stehen zum Download zur Verfügung.

Informationen zum Versiegelungsgrad in Sachsen können unter folgenden Links abgerufen werden:

Mehr zur Berechnungsmethodik von Bodenversiegelung und Flächenproduktivität in den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) berichtet LABO aus dem Expertenworkshop in Rheinland-Pfalz:

Baustelle auf der grünen Wiese.
Baustelle »auf der grünen Wiese«  © LfULG

Flächenmanagement-Tool

Anleitung zur Anwendung siehe Box rechts

DB-CircUse.mdb (*.mdb, 10,57 MB)

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche im Freistaat Sachsen wächst beständig an. In dem 6-jährigen Zeitraum 2012 – 2018 ist das Ausmaß der urbanen Flächen um 132 km² angewachsen. Dies entspricht > 6,0 Hektar pro Tag neu erfasste Siedlungs- und Verkehrsfläche. Das Gesamtausmaß der siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienenden Fläche in Sachsen hat 2018 mehr als 2600 km² erreicht und hat 2018 einen Stand von 14,1% der Landesfläche.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs hat eine hohe Priorität für den Bodenschutz und die Umwelt. Neben ökologischen Aspekten wie der Zunahme der Bodenversiegelung und einer damit verbundenen Zerstörung natürlicher Bodenfunktionen sowie einer wachsenden Inanspruchnahme und Zerschneidung des Freiraumes stellen sich auch ökonomische und soziale Forderungen nach einer Reduzierung des Flächenverbrauchs und nachhaltigeren Flächennutzung.

Brachflächendefinition

Das Dokument »Brachflächendefinitionen« ist entstanden im Rahmen des EU-Forschungsvorhabens »CircUse«. Es enthält die abgestimmten Definitionen der unterschiedlichen Brachflächen innerhalb und außerhalb der Siedlungsflächen.

Was kommt nach der Brache?

Christin Beyer beschreibt den Umgang mit Brachflächen in den sächsischen Kommunen. Die Grundlagen und Möglichkeiten von Zwischennutzungen werden behandelt.

FolgekostenSchätzer

Anleitungen zur Anwendung » siehe rechte Box

FolgekostenSchätzer 5.0 (*.xlsm, 28,36 MB)

Projektlaufzeit:

06/2013 – 05/2015

Projektziele:

Im Forschungsvorhaben war ein FolgekostenSchätzer für die Flächeninanspruchnahme zu entwickeln. Kommunale und regionale Informationen der sächsischen Gemeinden zu Folgekosten der Flächenneuinanspruchnahme sollten die Grundlage dafür sein. Das Instrument soll in Planungs- und Genehmigungs­verfahren in Sachsen als Entscheidungshilfe für eine nachhaltige Flächennutzung dienen können und Auskünfte geben zu den Folgekosten:

  • bei einem Neubau von Wohnungen,
  • bei einem Rückbau früherer Nutzungen und
  • bei Veränderungen im Bestand von vorhandenen Siedlungen.

Der Folgekostenschätzer soll als Download über das LfULG-Internet verfügbar gemacht werden. Eine wissenschaftliche Studie soll über den Stand der Anwendung von Folgekostenschätzern in Deutschland informieren.

Projektergebnisse:

Sachsen verfügt über einen Folgekostenschätzer für die Bewertung der Flächeninanspruchnahme aus Sicht von Folgekosten. Er ist an die sächsischen Verhältnisse angepasst und kann individuelle kommunalspezifische Kosten berücksichtigen.

Der Folgekostenschätzer bezieht sich auf die Folgekosten von Baugebieten in der Gemeinde. Er gibt Aussagen zu den akkumulierenden Kosten für die Kommune, für die Grundstücksbesitzer oder für die Allgemeinheit. Neben den Kosten einer erstmaligen Herstellung werden auch die Folgekosten für Betrieb, Unterhaltung, Instandsetzung, Pflege und Erneuerung berücksichtigt.

Die Ergebnisse des Programms stellen eine Grobabschätzung dar. Sie können eine genauere Kostenplanung im Zuge der Detailplanung nicht ersetzen. Sie ermöglichen aber eine schnelle und umfassende Grobbewertung unterschiedlicher Planungsalternativen

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Bereich Bodenschutz, hat im Zeitraum 2001–2009 Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung der Umweltbeobachtung mittels Satellitenbilddaten durchgeführt.

Die Forschungen beinhalteten folgende Aufgabenstellungen:
1. Erarbeitung von wissenschaftlich-technischen Studien über die Verarbeitung, Klassifizierung und Visualisierung von Bilddaten sowie ihrer Anwendung zum aktuellen Stand.

2. Beschaffung, Atmosphärenkorrektur, Georeferenzierung von Bilddaten (panchromatisch, multispektral) des mittleren Auflösungsbereiches über die Gesamtfläche des Freistaates Sachsen. Klassifikation der Daten mit den beiden Themenschwerpunkten:

  • Klassifikation der Landoberflächenbedeckung / Flächennutzung
  • Klassifikation des Versiegelungsgrades

3. Beschaffung, Atmosphärenkorrektur, Georeferenzierung von hochauflösenden panchromatischen und multispektralen Ikonos- und Quickbird-Satellitenbilddaten für ausgewählte Testgebiete.  Klassifikation der Daten in bebauten Bereichen mit den selben beiden Themenschwerpunkten wie unter Punkt 2.

4. Begleitende Felduntersuchungen und Einsatz von zusätzlicher georeferenzierter Vektorinformationen  zur Unterstützung des Klassifikationsverfahrens und der Erhöhung der Klassifikationssicherheit.

5. Aufbau einer Datenbank »Bodenversiegelung und Flächennutzung« zur Erfassung, Speicherung und Auswertung der Satellitenbilddaten sowie ihrer Klassifikationsergebnisse. 

Die damit geschaffene Datengrundlage aus georeferenzierten Satellitenbilddaten unterschiedlicher geometrischer und spektraler Auflösung sowie die daraus abgeleiteten Produkte wie Landbedeckung / Flächennutzung, Versiegelung und Veränderungsanalyse entfalten den nachhaltigsten fachlichen und ökonomischen Effekt, wenn sie in verschiedenen Teilen der sächsischen Landesverwaltung zur Anwendung kommen.

Das Bild zeigt eine Übersichtskarte von Sachsen.
Urbanität im Raum Freiberg-Chemnitz  © LfULG
Das Bild zeigt die Flächennutzung in Sachsen.
Flächennutzung in Sachsen  © LfULG
Das Bild zeigt die Bodenversiegelung in Sachsen.
Bodenversiegelung in Sachsen 

Die rechtlichen Regelungen zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme sind u.a.:

  • Die bodenschutzliche Gesetzgesetzgebung erhebt den Schutz der natürlichen Bodenfunktion (BBodschG § 1 „Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.“).
  • Das Baugesetzbuch (BauGB) und das Raumordnungsgesetz (ROG) geben den gesetzlichen Rahmen für eine Steuerung der Siedlungsentwicklung und damit einer Reduzierung des Flächenverbrauchs.
  • Raumordnung und Landesplanung sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ROG (Grundsätze der Raumordnung) zur Ausgestaltung ausgeglichener ökologischer Verhältnisse sowie dem nachhaltigen Schutz der Ressourcen verpflichtet. Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu verringern, „… insbesondere durch quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme sowie durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen …“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 S. 3 ROG).
  • Die Bodenschutzklausel (§ 1 Abs. 2 S. 1 BauGB), verpflichtet die Gemeinden zu einem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden. Mit dem § 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB wird den Kommunen abverlangt, für Neuausweisungen notwendige Umwandlungen von landwirtschaftlichen oder von Waldflächen qualifiziert zu begründen sowie nachzuweisen, dass Möglichkeiten der Innenentwicklung auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand, auf Baulücken und in Form anderer Nachverdichtungsmöglichkeiten nicht gegeben sind.
  • Die Regelungen in BauGB und ROG bewirken in der Praxis jedoch keine deutliche Reduzierung der Flächeninanspruchnahme (Blotevogel, Hans Heinrich (2012): Herausforderungen für die Raumordnungsplanung heute: neue Zielsetzungen, harte und weiche Steuerungsmodi, in: Steger Christian O., Bunzel, Arno: Raumordnung quo vadis? Zwischen notwendiger Flankierung der kommunalen Bauleitplanung und unzulässigem Durchgriff, Wiesbaden, 2012, S. 11-41.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42: Boden, Altlasten

Bernd Siemer

Telefon: 03731 294-2816

E-Mail: Bernd.Siemer­@smekul.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

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